Die Bushido-Judoka können in regelmäßigen Abständen an Kyu-Prüfungen teilnehmen, um sich den nächsten Gürtel zu verdienen.
Als Voraussetzung für die Teilnahme an Kyu-Prüfungen müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
1. Mindestalter
7 Jahre (Geburtstag) für den 8. Kyu (weiß-gelb)
8. Lebensjahr (Jahrgang) für den 7. Kyu (gelb)
9. Lebensjahr (Jahrgang) für den 6. Kyu (gelb-orange)
10. Lebensjahr (Jahrgang) für den 5. Kyu (orange)
11. Lebensjahr (Jahrgang) für den 4. Kyu (orange-grün)
12. Lebensjahr (Jahrgang) für den 3. Kyu (grün)
13. Lebensjahr (Jahrgang) für den 2. Kyu (blau)
14. Lebensjahr (Jahrgang) für den 1. Kyu (braun)
2. Vorbereitungszeit
Seit der letzten Prüfung müssen mindestens 6 Monate vergangen sein (ab 14 Jahre mind. 3 Monate).
In dieser Zeit sollte regelmäßig (mind. einmal wöchentlich) am Training teilgenommen werden.
Außerdem sollte zusätzlich auf Turnieren Wettkampferfahrung gesammelt werden.
3. Gültiger Judopass
Der Pass muss spätestens einen Monat nach Vereinsbeitritt ausgestellt werden.
Jedes Jahr im März muss die aktuelle Jahressichtmarke (Beitragsmarke des Landesverbandes) eingeklebt werden. Diese Marke kostet 15 € und kann bei den Trainern erworben werden.
Die Termine der kommenden Prüfungen werden zu gegebener Zeit auf den folgenden Seiten veröffentlicht.
Bei Fragen zu Prüfung und Judopass bitte einfach anrufen oder Email schreiben: